Die Edith-Stein-Schule in Freiburg

Schule für Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Gesundheit, Pflege und Sozialpädagogik

 

Sozialpaedagogosiche Assistenz

Zweck und Dauer der Ausbildung

Die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Erziehung (Sozialpädagogische Assistenz) bietet Teilnehmenden neben eigener Familientätigkeit oder nach Abschluss der Familienphase die Chance, sich beruflich neu zu orientieren. Mit dem Abschluss der Berufsfachschule kann man im sozialpä dagogischen Bereich als Tagesmutter, Pflegemutter, als Mitarbeiterin in einer Familie oder in Einrichtungen der Kinderbetreuung einer Berufstätigkeit nachgehen.

Die Ausbildung in Teilzeit dauert 2 Jahre. Der Unterricht erfolgt an zwei Nachmittagen. Am Ende des zweiten Schuljahres kann man an der bei uns stattfindenden Schulfremdenprüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz teilnehmen.

Mit Bestehen des anschließenden Berufspraktikums erwirbt man die Qualifikation „Staatlich anerkannte*r Sozialpägogische*r Assistent*in“.

Ziele der Zusatzausbildung

  • Das Mitwirken bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern ab dem Säuglingsalter
  • Die Fähigkeit, als Zweitkraft eine Gruppe verantwortungsvoll zu führen
  • Das Arbeiten auf der Grundlage des Orientierungsplanes:
    • die Fähigkeit, das Verhalten von Kindern zu beobachten und zu beurteilen
    • das Verstehen von kindlichen Lernprozessen
    • das Planen und Reflektieren von gezielten Angeboten sowie das Anleiten von freiem Spiel
    • die Fähigkeit, eine lernanregende Umgebung für Kinder zu schaffen
    • die Unterstützung und Förderung des Kindes in allen seinen Entwicklungsbereichen
  • Die Fähigkeit, das persönliche und erzieherische Verhalten zu reflektieren und umzusetzen.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ erreicht sein muss.
  • Bei ausländischen Bildungsabschlüssen muss eine Zeugnisanerkennung und eine Kopie des Originalzeugnisses (ggf. mit Übersetzung) eingereit werden. Die Bewerberinnen müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen (vgl. Zulassung zur Schulfremdenprüfung).

 

Schulfremdenprüfung zur Sozialpädagogischen Assistenz

Zulassung zur Schulfremdenprüfung erfordert

  • eine sechsmonatige einschlägige Vollzeitätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft (auf Antrag als Teilzeitpraktikum im Umfang von min. 900 Stunden möglich)
  • im Fach Deutsch im Hauptschulabschluss min. die Note 3 und in allen Fächern im Durchschnitt mindestens 3,0. (Bei anerkannten ausländischen Bildungsabschlüssen muss bereits bei der Anmeldung ein Deutsch-Zertifikat Niveau B2 vorgelegt werden)

Berufspraktikum

1 Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung (in begründeten Fällen auf Antrag als zweijähriges Halbtagspraktikum möglich).

Am Ende steht die „Erziehungspraktische Prüfung“.

 

Infos zur Anmeldung

Vorzulegen sind:

  • Anmeldeformular
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie der Zuganszeugnisses, bei Abschlusszeugnissen mit Beglaubigung.

Bitte reichen Sie die Anmeldung ohne Bewerbungsmappe ein. Persönliche Beratung bitte beim Sekretariat erfragen.

 

Bildungsgutschein

Umschülerinnen erhalten ggf. eine Förderung durch die Arbeitsagentur. Die Edith-Stein-Schule ist diesbezüglich nach AZAV zertifiziert.

Fächer

Pflichtfächer
Religionslehre
Deutsch
Gemeinschaftskunde
Englisch (kein maßgebliches Fach)

Handlungsfelder
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und
pädagogische Bezie-hungen zu ihnen entwickeln
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
Übergange mitgestalten
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen

Der Unterricht findet an zwei Nachmittagen
in der Woche statt (montags und donnerstags).