Die Edith-Stein-Schule in Freiburg

Schule für Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Gesundheit, Pflege und Sozialpädagogik

 

Sozialpaedagogosiche Assistenz

Aktuelle Termine und Dokumente

 
Anleiter*innentreffen
  • 2BFSA1: Mittwoch, 09.10.2024 von 14:30 bis 16:00 Uhr (Wegweiser im Eingangsbereich der Edith-Stein-Schule folgen)
  • 2BFSA2: Mittwoch, 09.10.2024 von 14:30 bis 16:00 Uhr (Wegweiser im Eingangsbereich der Edith-Stein-Schule folgen)

Download: Leitfaden für die praktische Ausbildung 2BFSA | PDF-Datei

 

Infos zur Anmeldung

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Anmeldeformular (im Sekretariat und auf unserer Webseite erhältlich)
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie des letzten Zeugnisses, bei Abschlusszeugnissen mit Beglaubigung.

Bitte reichen Sie die Anmeldung ohne Bewerbungsmappe ein.

Persönliche Anmeldung zu den angegebenen Öffnungszeiten im Sekretariat der EStS in der Bissierstraße möglich.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme sind

  • der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses in Verbindung mit einer mindestens 2-jährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
    eines FSJ / BuFDi in einer Kindertageseinrichtung, sowie
  • der Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Kindertageseinrichtung
  • bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (mind. Niveau B1) nachzuweisen.

Zweck und Dauer der Ausbildung

Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in eine zweijährige schulische Ausbildung an der Berufsfachschule und ein anschließendes Berufspraktikum von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Bereits während der schulischen Ausbildung findet ein wöchentliches Tagespraktikum im Arbeitsfeld der Sozialpädagogischen Assistenz (Kita/Kiga) statt. Die schulische Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Am Ende des Berufspraktikums findet eine erziehungspraktische Prüfung statt.

Ausbildungsziele

  • Das Mitwirken bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern ab dem Säuglingsalter
  • Die Fähigkeit, als Zweitkraft eine Gruppe verantwortungsvoll zu führen
  • Das Arbeiten auf der Grundlage des Orientierungsplanes:
    • die Fähigkeit, das Verhalten von Kindern zu beobachten und zu beurteilen
    • das Verstehen von kindlichen Entwicklungs- und Lern - prozessen
    • das Planen und Reflektieren von gezielten Angeboten sowie das Anleiten von freiem Spiel
    • die Fähigkeit, eine lernanregende Umgebung für Kinder zu schaffen
    • die Unterstützung und Förderung des Kindes in allen seinen Entwicklungsbereichen
    • die Fähigkeit, das persönliche und erzieherische Verhalten zu reflektieren und umzusetzen.

Mittlerer Bildungsabschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der schulischen Ausbildung kann - sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind - der mittlere Bildungsabschluss zuerkannt werden. Nähere Informationen erhalten die Auszubildenden nach Schulbeginn.

Stundentafel

Wochenstunden
Fächer 1. Jahr 2. Jahr
     
Pflichtfächer    
Religionslehre und Religionspädagogik 2 2
Deutsch 3 2
Gemeinschaftskunde 1 1
Englisch 1 1 1
     
Handlungsfelder    
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln 4 4
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I 3,5 3,5
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II 4 5
Gruppen pädagogisch begleiten 2,5 2,5
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten 1 1
Übergänge mitgestalten 1 1
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen 3 3
     
Wahlpflichtbereich 2 2
Sozialpädagogisches Handeln 2 (4) (4)
Insgesamt 32 32
Wahlbereich 2 2

1 Kein maßgebendes Fach
2begleitende Berufspraxis (Tagespraktikum)