Aktuelle Termine und Dokumente
Anleiter*innentreffen
- 2BFSAID1: Mittwoch, 25.09.2024 von 14:30 bis 16:00 Uhr (Raum siehe Wegweiser im Eingangsbereich)
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Downloads
Fördermöglichkeiten durch Bundesagentur für Arbeit | PDF-Datei
Eckpunktepapier zur Ausbildung im Direkteinstieg | PDF-Datei
Kooperationsvereinbarung mit Trägern der Kindertageseinrichtungen | PDF-Datei
PowerPointPräsentation des Infoabends | PDF-Datei
Antrag auf Freistellung von Unterricht | PDF-Datei
NEU seit Schuljahr 2023/24: Direkteinstieg Kita
Zum Schuljahr 2023/2024 wurde ein verkürzter, praxisintegrierter Bildungsgang das Ausbildungsangebot zur Sozialpädagogischen Assistenz ergänzen. Die Qualifizierung befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Der Bildungsgang des Direkteinstiegs zur sozialpädagogischen Assistentin oder zum sozialpädagogischen Assistenten wurde entwickelt, um weitere Personen für eine Ausbildung im frühpädagogischen Bereich zu gewinnen. Das Ausbildungsmodell wendet sich vor allem an Personen die bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind. Leistungsstarke Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können sich im Rahmen des Schulversuchs zudem auf eine Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Erzieherabschlusses vorbereiten.
Für die genannte Zielgruppe wird der Erwerb des Berufsabschlusses Sozialpädagogische Assistentin und Sozialpädagogischer Assistent dabei in zwei Jahren (reguläre Ausbildungsdauer drei Jahre) ermöglicht.
Art und Dauer der Qualifizierung, Verhältnis zwischen Theorie und Praxis
Die praxisintegrierte Qualifizierung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten im Rahmen des Direkteinstiegs Kita ist modular aufgebaut. Es ist insgesamt eine Dauer von 23 Monaten für den Bildungsgang vorgesehen:
- Die theoretische Ausbildung umfasst im ersten Jahr (= Teilqualifikation 1 / TQ1) 19 Wochenstunden (drei Unterrichtstage). Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ) „Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer“ erworben.
- Im zweiten Jahr (= TQ2) sind 13 Wochenstunden (zwei Unterrichtstage) vorgesehen. Nach elf Monaten endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung (Berufsabschluss: Sozialpädagogische Assistenz).
- Die praktische Tätigkeit erfolgt in einer sozialpädagogischen Einrichtung, für die eine Betriebserlaubnis vorliegt (z. B. in einer Kindertageseinrichtung) und die dem Arbeitsfeld einer sozialpädagogischen Assistentin und einem sozialpädagogischen Assistenten entspricht. Sie umfasst in den Schulwochen im ersten Jahr zwei Tage, im zweiten Jahr drei Tage.
- Möglichkeit der Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung (Erzieherin/Erzieher)
Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als Erzieherin oder Erzieher angestrebt wird. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.
Im Rahmen der Qualifizierung werden praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht. Die Gesamtverantwortung für die Qualifizierung liegt bei der ausbildenden Schule.
Die Praxisanleitung erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft, die zudem über eine nach abgeschlossener Ausbildung erworbene (in der Regel mindestens zweijährige) einschlägige Berufserfahrung verfügt. Ausnahmsweise kann die fachliche Anleitung und Ausbildung mit Zustimmung der Schule auch einer anderen geeigneten Fachkraft übertragen werden.
Während der gesamten Dauer der Qualifizierung werden die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in der Praxis durch eine Lehrkraft der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) betreut.
Die praxisintegrierte Qualifizierung kann nur durch eine enge Kooperation zwischen theoretischer und praktischer Ausbildungsstätte gelingen. Die ausbildende Schule und der Träger der Ausbildung schließen daher eine Kooperationsvereinbarung. Hierin werden wesentliche Punkte der Zusammenarbeit geregelt.
Ausbildungsziele
- Das Mitwirken bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern ab dem Säuglingsalter
- Die Fähigkeit, als Zweitkraft eine Gruppe verantwortungsvoll zu führen
- Das Arbeiten auf der Grundlage des Orientierungsplanes:
- die Fähigkeit, das Verhalten von Kindern zu beobachten und zu beurteilen
- das Verstehen von kindlichen Entwicklungs- und Lern - prozessen
- das Planen und Reflektieren von gezielten Angeboten sowie das Anleiten von freiem Spiel
- die Fähigkeit, eine lernanregende Umgebung für Kinder zu schaffen
- die Unterstützung und Förderung des Kindes in allen seinen Entwicklungsbereichen
- die Fähigkeit, das persönliche und erzieherische Verhalten zu reflektieren und umzusetzen.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita) sind:
- der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, und
- der Nachweis über eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer mind. zwei Jahre), und
- der Nachweis eines Arbeitsvertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Kindertageseinrichtung und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Tätigkeit nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert).
- Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Infos zur Anmeldung
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Anmeldeformular (im Sekretariat und auf unserer Webseite erhältlich)
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie der Zeugnisse mit Beglaubigung
- Falls bereits vorhanden: Arbeitsvertrag (s.u.)
Bitte reichen Sie die Anmeldung ohne Bewerbungsmappe ein.
Persönliche Anmeldung zu den angegebenen Öffnungszeiten im Sekretariat der EStS in der Bissierstraße möglich.
Arbeitsvertrag und Vergütung
Die Direkteinsteiger*innen schließen einen Arbeitsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Schule. Die Gestaltung der Arbeitsverträge obliegt den Trägern. Der Arbeitgeber verpflichtet sich dazu, die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger für den Unterricht freizustellen.
Die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den geltenden gesetzlichen oder ggf. tarifvertraglichen Regelungen, von denen die Träger zugunsten der Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger abweichen können. Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen und zu gewähren.
Die Vergütung erfolgt idealerweise nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2. Dies sind derzeit 2.620,44 Euro pro Monat (Stand: 08.07.2022). Nach erfolgreicher Abschlussprüfung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum Sozialpädagogischen Assistenten wird eine Eingruppierung in Entgeltgruppe S 4, Stufe 2 empfohlen.
Förderung durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter
Die Förderung richtet sich grundsätzlich an wieder ungelernte Beschäftigte, die mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen können. Wieder ungelernte Beschäftigte sind Personen, die über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch nach mindestens vierjähriger Tätigkeit als An- oder Ungelernte den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die Entscheidung, ob diese Fördervoraussetzungen vorliegen, trifft die zuständige Agentur für Arbeit.
Unter den genannten Voraussetzungen zahlt die Agentur für Arbeit einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe der Differenz zwischen tatsächlich gezahltem Arbeitsentgelt und der üblichen Ausbildungsvergütung der praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten.
Teilnehmer*innen können für entstehende Maßnahmekosten (Lehrgangskosten, Fahrkosten, ggf. Kinderbetreuungskosten) zusätzlich einen Bildungsgutschein erhalten.
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)
(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)
1. Pflichtbereich (Theorie) | Schuljahr 1 /TQ1 | Schuljahr 2 /TQ2 |
1.1 Fächer | 1. Jahr | 2. Jahr |
Religionslehre und Religionspädagogik | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 |
1.2 Handlungsfelder1 | ||
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 4 | 2 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I | 3 | 3 |
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II | 4 | 3 |
Gruppen pädagogisch begleiten | 2 | 1 |
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten | 0,5 | 0,5 |
Übergänge mitgestalten | 0,5 | 0,5 |
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 3 | 1 |
19 | 13 | |
2. Pflichtbereich (Praxis)2 | ||
Sozialpädagogisches Handeln (je Unterrichtswoche zwei/drei Tage) |
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3.1 Zusatzunterricht zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieherin/Erzieher | ||
Berufliches Handeln fundieren | 2 | |
Erziehung und Betreuung gestalten | 1 | |
Bildung und Entwicklung fördern I | 1 | |
Bildung und Entwicklung fördern II | 1 | |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen | 0,5 | |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 0,5 | |
1 Insgesamt können 5 Wochenstunden in Klassenteilung unterrichtet werden. |
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