Gemäß der Schul- und Hausordnung sind erkrankte Schülerinnen und Schüler verpflichtet, ihr Fehlen bis 10:00 Uhr morgens im Sekretariat per E-Mail
Spätestens am dritten Tag nach der Krankmeldung muss der Schule die schriftliche Entschuldigung – evtl. mit ärztlicher Bescheinigung – vorliegen.